
Weitere Leistungen
Mehr als nur BZF-Coaching
Neben professionellem BZF- und Sprechfunktraining bietet AeroCall weitere individuelle Dienstleistungen im Bereich Ultraleichtflug.
Ob Unterstützung bei Überführungsflügen, praxisnahe Einweisungen oder individuelle Betreuung – unsere Leistungen werden flexibel und persönlich auf deine Anforderungen abgestimmt.
Überführungsflüge
Du benötigst Unterstützung bei der Überführung eines UL-Flugzeugs?
AeroCall unterstützt bei nationalen und internationalen Ferryflügen im UL-Bereich – professionell, sicher und zuverlässig.
Leistungen unter anderem:
- Beratung/Durchführung Überführungsflüge innerhalb Deutschlands
- Beratung/Durchführung Internationale Ferryflüge (UL Zugelassene Länder)
- Unterstützung bei Flugplanung & Wetterbriefing
- Einweisung in Flugzeugbesonderheiten
- Begleitung bei Erstüberführungen
Preis auf Anfrage
UL-Mustereinweisungen/Coaching
Beratung bei praxisnaher Mustereinweisungen für verschiedene Ultraleichtflugzeuge.
Ziel ist ein sicherer und strukturierter Umgang mit dem jeweiligen Muster – individuell abgestimmt auf Erfahrungsstand und Vorkenntnisse.
Mögliche Inhalte:
- Handling & Procedures
- Platzrunden und Navigation
- Notverfahren
- Performance & Flugverhalten
- Cockpitorganisation
- Funkpraxis im realen Betrieb
Preis auf Anfrage
Individuelle Luftfahrtberatung
Beratung und Unterstützung rund um:
- BZF-Vorbereitung
- UL-Ausbildung
- Funkverfahren
- Flugvorbereitung
- Flugplanung
- Safety & Airmanship
Preis auf Anfrage
Individuelle Anfrage
Du suchst eine individuelle Lösung oder hast spezielle Anforderungen?
Dann kontaktiere uns gerne direkt. Gemeinsam finden wir die passende Lösung für dein Anliegen.
Kontakt
E-Mail: henry.boettcher1903@gmail.com
Telefon: +49 1575-8903171
AeroCall bietet keine behördlich anerkannte Flugausbildung im Sinne luftrechtlicher Vorschriften an. Sämtliche Leistungen dienen ausschließlich der allgemeinen fliegerischen Beratung, Vorbereitung, Erfahrungsteilung und persönlichen Unterstützung.
Verantwortlicher Luftfahrzeugführer bleibt jederzeit der jeweilige PIC gemäß geltender luftrechtlicher Vorschriften.
